Über dieses Buch:
Die Corona-Krise hat die fortschreitenden Prozesse der Digitalisierung in der Arbeitswelt in vielen Bereichen beschleunigt – Beispiele sind die Zunahme mobiler Arbeit und das anhaltende Wachstum der Plattformökonomie.
Ausgehend von der Prämisse, dass die Interessenvertretung entscheidend ist für gelingende Transformationsprozesse, stellen sich folgende Fragen: Was bedeutet es für die Interessenvertretung der Beschäftigten, wenn Kommunikation in der Arbeitswelt zunehmend über digitale Kanäle erfolgt, die in der Hand des Arbeitgebers liegen? Wie wird Gewerkschafts- und Mitbestimmungsrechten jetzt und in Zukunft Rechnung getragen, wenn der Betrieb als Ort der sozialen Begegnung und des Austauschs an Bedeutung verliert? In diesem Gutachten erläutert der Autor zunächst den geltenden rechtlichen Rahmen und gibt einen Überblick über die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten und Gewerkschaften zur Kommunikation mit Beschäftigten in digitalen Räumen. Das Gutachten setzt sich kritisch mit der Rechtsprechung zur digitalen Kommunikation im Betrieb auseinander und nimmt abschließend auch die rechtspolitische Forderung nach digitalen Zugangsrechten in den Blick. Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen. Mitherausgeber der im Bund Verlag erscheinenden Kommentare zum BetrVG und zum Kündigungsschutzrecht; Autor des Ratgebers „Arbeitsrecht“ und weiterer Buchpublikationen sowie von Beiträgen für die Zeitschriften „Arbeitsrecht im Betrieb“, „Computer und Arbeit“, „Arbeit und Recht“ und „Der Personalrat“.