Betriebsübergang / Interessenausgleich / Sozialplan

Autor

Auflage

4. Auflage, Oktober 2020

Seitenzahl

365

Ausgabe

kartoniert

Verlag

Bund Verlag

ISBN

978-3-7663-6963-5

Über dieses Buch:

Basiskommentar zu § 613a BGB mit den Folgen für die Mitbestimmung
Betriebsübergang – was Betriebsräte wissen sollten
Vorteile auf einen Blick:
Kompetente und verständliche Darstellung Rechte und Rolle von Betriebsrat und Wirtschaftsausschuss Hinweise und Empfehlungen für Verhandlungen
Betriebsübergänge, Unternehmensumwandlungen und Betriebsänderungen haben für Mitarbeiter oft unangenehme Folgen. Wenn neu strukturiert wird, geraten betriebliche und tarifliche Regelungen schnell ins Wanken. Dann sind Betriebsräte gefordert, die Interessen der Belegschaft zu schützen. Der Basiskommentar behandelt alle wichtigen Fragen, die auf Interessenvertreter und Beschäftigte zurollen, wenn Unternehmen ihre Strukturen ändern. Im Fokus steht besonders § 613a BGB (Betriebsübergang). Dieser Paragraph enthält wichtige Schutzbestimmungen für Beschäftigte und sichert, dass die Arbeitsverhältnisse beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber übergehen. Ausführlich kommentieren die Autoren die wesentlichen Vorschriften des Umwandlungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere die §§ 111, 112 BetrVG (Interessenausgleich und Sozialplan). Schwerpunkt der Neuauflage ist die Betriebsratstätigkeit: Welche Auswirkungen hat ein Betriebsübergang auf das Betriebsratsamt? Wie ist die Interessenvertretung am Verfahren bis zum Abschluss eines Interessenausgleichs zu beteiligen? Welche Beteiligungsrechte haben die Gremien bei Verhandlungen zum Sozialplan oder Nachteilsausgleich? Welche besonderen Rechte hat der Wirtschaftauschuss? Die umfangreiche Leitsatzsammlung mit der Rechtsprechung zu § 613a BGB, §§ 322, 323 UmwG und §§ 111, 112 BetrVG ist auf Stand Juni 2020. Die Autoren: Michael Bachner, Dr. jur., und Peter Gerhardt sind Partner in der Kanzlei schwegler rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Beide sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und ausgewiesene Praktiker. Sie sind spezialisiert auf die Beratung von Betriebsräten bei Betriebsübergängen, Unternehmensumwandlungen, Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen.

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