Aufhebungsvertrag und Abfindung
Autor | |
---|---|
Auflage | 7. Auflage, Oktober 2022 |
Seitenzahl | 350 |
Ausgabe | kartoniert |
Verlag | Bund Verlag |
ISBN | 978-3-7663-7075-4 |
Über dieses Buch:
Aufhebungsverträge sind in der heutigen Arbeitswelt gang und gäbe. Bislang galt dabei weitgehend Abschluss- und Vertragsfreiheit. Eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgericht macht die Wirksamkeit von Aufhebungsverträgen nun zwingend vom Gebot des fairen Verhandelns abhängig. Beschäftigte dürfen nicht ohne Vorwarnung und Überlegungsfrist zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages veranlasst werden. Der Ratgeber erklärt rechtliche und strategische Grundlagen und geht auf das BAG-Urteil ein. Das Buch bietet einen leichten Einstieg in diearbeitsrechtlichen Themen und hilft dabei, die Motive des Arbeitgebers richtig einzuschätzen. Viele praxiserprobte Formulierungsvorschläge, Checklisten und Vertragsmuster erleichtern das erfolgreiche Verhandeln um die besten Konditionen.
Neue Schwerpunkte in der 7. Auflage:
– Aktuelle Rechtsprechung- Gebot des fairen Verhandelns bei Aufhebungsverträgen- Unwirksamkeit, Widerruf und Anfechtung von Aufhebungsverträgen
Die Autoren:Jens Peter Hjort, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, Leiter des Arbeitskreises Arbeitsrecht der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und JuristenNiklas M. Hjort, LL.M. Rechtsanwalt in Hahmburg
Ähnliche Artikel
Betriebsübergang
Der Betriebsübergang und seine individual- und kollektivrechtlichen Folgen werden detailiert erläutert.Hauptzi (…)
Betriebliches Eingliederungsmanagement
In diesem Buch geht es um eine besonders effektive Maßnahme des Gesundheitsmanagements, dem Betrieblichen Eing (…)
Rechtsprechungsübersicht zum Arbeitsrecht
In kürzester Zeit zur richtigen Lösung ? Das aktuelle Nachschlagewerk für arbeitsrechtliche Probleme im Betrie (…)
Arbeitszeit und Betriebsverfassung
Das Arbeitszeitenrecht und die mit der Arbeitszeit einhergehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Be (…)
Betrieblicher Gesundheitsschutz
Der betriebliche Gesundheitsschutz wird immer facettenreicher, zumal der Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Neuorg (…)